Verlassenschaftsentrümpelung in Kukmirn
Kukmirn gehört zum Bezirk Güssing im Südburgenland. Viele Häuser gehören Erben, die nicht mehr im Burgenland leben..
Im Südburgenland warten Bauernhäuser, Kellerstöckl in den Weinbergen und viele Nebengebäude.
In Österreich wickelt ein Notar als Gerichtskommissär die Verlassenschaft ab. Bevor geräumt wird, sollte geklärt sein, wer darüber entscheiden darf. Wir richten den Termin danach aus und stimmen uns auf Wunsch mit Notar und Hausverwaltung ab.
Was dazugehört
- Erinnerungsstücke packen wir für die Familie ein
- Möbel, Bilder und Sammlungen schätzen wir und rechnen sie an
- Brauchbares geht an soziale Einrichtungen
- Übergabe besenrein mit Fotos für Erben oder Notar
Was den Preis bestimmt
- Wert von Möbeln und Sammlungen, den wir abziehen
- Stockwerk und Lift
- Größe von Wohnung oder Haus
Gut zu wissen
Gibt es eine Rechnung für das Verfahren?
Ja, mit ausgewiesener Umsatzsteuer, die Sie beim Notar vorlegen können.
Ab wann darf ich eine Verlassenschaft räumen lassen?
Das hängt vom Stand des Verlassenschaftsverfahrens ab. Fragen Sie im Zweifel beim zuständigen Notar. Wir beraten gern, ersetzen aber keine Rechtsberatung.
Wann können Sie in Kukmirn anfangen?
Oft schon innerhalb weniger Tage. Auf Anfragen antworten wir meist binnen einer Stunde.
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